Allgemeine Geschäftsbedingungen
Bedingungen für Internetanschlüsse und Telekommunikationsleistungen der Energie Ziegler GmbH.
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") der Energie Ziegler GmbH, Am Torbuck 21a, 90616 Neuhof an der Zenn (nachfolgend „GreNet"), gelten für alle Verträge über die Bereitstellung von Internetzugangsdiensten und zugehörigen Telekommunikationsleistungen gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) und Unternehmern (§ 14 BGB).
Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, GreNet stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
2. Vertragsschluss
Die Darstellung der Tarife auf der Website von GreNet stellt kein verbindliches Angebot, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung dar (invitatio ad offerendum).
Mit dem Absenden des Online-Bestellformulars nach positiv abgeschlossener Verfügbarkeitsprüfung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages ab. GreNet bestätigt den Eingang der Bestellung per E-Mail (Eingangsbestätigung); diese stellt noch keine Vertragsannahme dar.
Der Vertrag kommt zustande, wenn GreNet die Bestellung durch eine gesonderte Auftragsbestätigung per E-Mail annimmt oder mit der Leistungserbringung beginnt. GreNet ist berechtigt, eine Bestellung ohne Angabe von Gründen abzulehnen, insbesondere wenn am gewünschten Standort keine technische Verfügbarkeit vorliegt.
3. Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbraucher haben das Recht, diesen Vertrag binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt mit dem Tag des Vertragsschlusses.
Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Kunde GreNet (Energie Ziegler GmbH, Am Torbuck 21a, 90616 Neuhof an der Zenn, E-Mail: support@grenet.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. per E-Mail oder Brief) über den Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist abzusenden.
Folgen des Widerrufs: Wenn der Kunde diesen Vertrag widerruft, hat GreNet alle Zahlungen zurückzuzahlen, die GreNet von ihm erhalten hat, unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag, an dem die Widerrufsmitteilung eingegangen ist.
Erlöschen des Widerrufsrechts bei vorzeitigem Leistungsbeginn: Hat der Verbraucher ausdrücklich verlangt, dass mit der Ausführung der Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen werden soll, und ist die Dienstleistung vollständig erbracht, so erlischt das Widerrufsrecht. Wurde auf Wunsch des Verbrauchers mit der Leistung begonnen und wird der Vertrag widerrufen, hat der Verbraucher den anteiligen Betrag für die bis zum Widerruf erbrachte Leistung zu zahlen.
4. Leistungsbeschreibung
GreNet stellt dem Kunden an dem in der Bestellung angegebenen Anschlussstandort einen Internetzugangsdienst über VDSL oder FTTH (Glasfaser) zur Verfügung. Umfang und Spezifikationen der jeweiligen Leistung (insbesondere gebuchter Tarif, Technologie, Vertragslaufzeit und Preis) ergeben sich aus der Auftragsbestätigung und dem zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Produktdatenblatt.
Optionale Zusatzdienste (z. B. Sicherheitspakete) werden gesondert vereinbart und sind in den AGB der jeweiligen Leistung geregelt.
5. Geschwindigkeitsangaben und Mindestvertragsleistung (§ 52 TKG)
Die vertraglich vereinbarten Geschwindigkeitsparameter (maximale, normalerweise verfügbare und minimale Download- und Upload-Geschwindigkeit) sind dem jeweiligen Produktdatenblatt zu entnehmen, das dem Kunden vor Vertragsschluss zur Verfügung gestellt wird und Bestandteil des Vertrages ist.
Weicht die tatsächlich verfügbare Geschwindigkeit dauerhaft oder regelmäßig wiederkehrend von der vereinbarten Mindestgeschwindigkeit ab, hat der Verbraucher nach Maßgabe des § 57 Abs. 1 TKG das Recht auf verhältnismäßige Minderung des Entgelts oder auf Kündigung des Vertrages ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist und ohne zusätzliche Kosten, sofern GreNet die Nichterfüllung zu vertreten hat und Abhilfe innerhalb angemessener Frist ausgeblieben ist. Zur Dokumentation empfiehlt GreNet die Nutzung des offiziellen Breitbandatlanten der Bundesnetzagentur (www.breitbandatlas.de) oder des dort verlinkten Messprogramms.
6. Technische Voraussetzungen und Bereitstellung
Für die Nutzung des Dienstes ist ein handelsüblicher, frei konfigurierbarer Router mit den jeweils erforderlichen Schnittstellen (z. B. VDSL2-Modem oder GPON-ONT für FTTH) erforderlich. GreNet schuldet keine Gerätebereitstellung, sofern nicht ausdrücklich vereinbart.
GreNet teilt dem Kunden nach Vertragsschluss den voraussichtlichen Bereitstellungstermin mit. Dieser Termin ist unverbindlich, sofern die Verzögerung auf Umständen beruht, die GreNet nicht zu vertreten hat (insbesondere Verzögerungen durch Vorleistungsanbieter oder Netzbetreiber). Ist die Leistungserbringung am vereinbarten Standort dauerhaft technisch nicht möglich, tritt GreNet kostenfrei vom Vertrag zurück.
7. Vertragslaufzeit und Kündigung
Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 24 Monate ab Bereitstellungsdatum, sofern im Produktdatenblatt keine kürzere Laufzeit ausgewiesen ist. GreNet bietet gleichwertige Leistungen auch mit einer Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten an; die entsprechenden Konditionen sind der aktuellen Tarifübersicht auf www.grenet.de zu entnehmen.
Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Seiten mit einer Frist von einem Monat zum Ende des jeweiligen Kalendermonats gekündigt werden. Eine automatische Verlängerung um mehr als einen Monat findet nicht statt.
Die Kündigung bedarf der Textform (E-Mail oder Brief). Der Eingang der Kündigung wird von GreNet bestätigt.
Außerordentliche Kündigung: Beide Parteien können den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos kündigen. Ein wichtiger Grund für GreNet liegt insbesondere vor, wenn der Kunde trotz Mahnung mit mehr als zwei Monatsentgelten in Rückstand ist oder den Dienst in schwerwiegender Weise missbräuchlich nutzt. Ein wichtiger Grund für den Kunden liegt insbesondere vor, wenn GreNet eine vertraglich vereinbarte Mindestleistung dauerhaft nicht erbringen kann.
Sonderkündigungsrecht bei Vertragsänderungen (§ 57 Abs. 2 TKG): Beabsichtigt GreNet eine Änderung der Vertragsbedingungen, wird der Kunde mindestens einen Monat vor dem geplanten Inkrafttreten der Änderung in Textform darüber informiert. In diesem Fall hat der Kunde das Recht, den Vertrag kostenlos und fristlos zu kündigen. Das Sonderkündigungsrecht erlischt, wenn der Kunde nicht innerhalb eines Monats nach Erhalt der Änderungsmitteilung kündigt. Auf dieses Sonderkündigungsrecht wird GreNet in der Änderungsmitteilung ausdrücklich hinweisen. Preisanpassungen nach Maßgabe von Ziffer 9 dieser AGB begründen kein Sonderkündigungsrecht, soweit sie im Rahmen des dort festgelegten Verfahrens erfolgen.
8. Entgelte und Zahlungsweise
Die monatlichen Entgelte richten sich nach dem zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Tarif. Sie sind monatlich im Voraus fällig und werden zum jeweils vereinbarten Abrechnungstermin erhoben.
Akzeptierte Zahlungsmethoden sind SEPA-Lastschrift und PayPal. Bei Zahlung per SEPA-Lastschrift erteilt der Kunde ein SEPA-Basislastschriftmandat; die Vorabankündigung (Pre-Notification) erfolgt mit der Rechnung oder Auftragsbestätigung.
Alle Preisangaben verstehen sich als Bruttopreise inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.
9. Preisanpassungen
GreNet ist berechtigt, die Entgelte anzupassen, wenn sich die der Kalkulation zugrunde liegenden Kosten (insbesondere Vorleistungskosten, Netzinfrastrukturkosten, Energiekosten oder gesetzliche Abgaben) nachweislich verändern. Preiserhöhungen sind auf den Umfang der Kostensteigerung beschränkt; Preissenkungen werden entsprechend weitergegeben.
Preisanpassungen werden dem Kunden mindestens einen Monat vor ihrem Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Bei Preiserhöhungen steht dem Verbraucher das Sonderkündigungsrecht gemäß Ziffer 7 dieser AGB zu, soweit die Erhöhung nicht auf einer gesetzlich angeordneten Steigerung von Steuern oder Abgaben beruht, die alle Kunden gleichermaßen betrifft.
10. Zahlungsverzug und Mahnwesen
Gerät der Kunde mit einer fälligen Zahlung in Verzug, ist GreNet berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 BGB) zu berechnen. Für jede Mahnung nach Eintritt des Verzugs kann GreNet eine Mahnpauschale von 2,50 € erheben, soweit dem Kunden nicht ein geringerer Schaden nachzuweisen ist. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
Bei Zahlungen per SEPA-Lastschrift trägt der Kunde die Kosten einer von ihm verursachten Rücklastschrift (Bankentgelte) sowie eine Bearbeitungspauschale von 5,00 €, sofern er den Rücklastschriftgrund zu vertreten hat.
11. Sperrung des Anschlusses
GreNet ist berechtigt, den Internetzugang des Kunden zu sperren, wenn
(a) der Kunde trotz Mahnung und Fristsetzung mit mindestens zwei Monatsentgelten in Rückstand ist und der Rückstand insgesamt mindestens 75,00 € beträgt,
(b) der Kunde den Dienst in schwerwiegender Weise missbräuchlich nutzt oder gegen gesetzliche Bestimmungen verstößt, oder
(c) eine Sperrung aus technischen oder sicherheitsrelevanten Gründen erforderlich ist.
GreNet informiert den Kunden über eine bevorstehende Sperrung und deren Grund mindestens eine Woche im Voraus in Textform, sofern eine sofortige Sperrung aus technischen oder Sicherheitsgründen nicht erforderlich ist. Die Entsperrung erfolgt nach vollständigem Ausgleich der ausstehenden Beträge; für die Entsperrung kann GreNet eine Bearbeitungspauschale von 10,00 € erheben. Die Entgeltpflicht des Kunden bleibt während einer Sperrung bestehen.
12. Leistungsqualität, Verfügbarkeit und Störungsbeseitigung
GreNet erbringt die Leistungen mit einer angestrebten Verfügbarkeit von 98 % im Jahresmittel. Geplante Wartungsarbeiten werden dem Kunden, soweit möglich, rechtzeitig angekündigt und auf verkehrsschwache Zeiten gelegt. Störungen durch höhere Gewalt, Eingriffe Dritter oder technische Gegebenheiten im Vorleistungsnetz liegen außerhalb des Einflussbereichs von GreNet.
Störungen können beim GreNet-Support unter support@grenet.de gemeldet werden. GreNet ist bemüht, gemeldete Störungen innerhalb von 48 Stunden (Werktage) zu beheben. Liegt die Störungsursache im Netz eines Vorleistungsanbieters, ist GreNet nicht für die Entstörungsdauer verantwortlich, leitet die Störungsmeldung jedoch unverzüglich weiter.
13. Umzug und Standortwechsel
Ein Umzug ist GreNet mindestens vier Wochen vor dem geplanten Umzugstermin in Textform mitzuteilen. GreNet prüft, ob eine Leistungserbringung am neuen Standort möglich ist.
Ist die Leistung am neuen Standort zu denselben Bedingungen möglich, wird der Vertrag am neuen Standort fortgeführt; GreNet kann für die Umschaltung ein einmaliges Bereitstellungsentgelt gemäß der jeweils gültigen Preisliste erheben.
Ist eine Leistungserbringung am neuen Standort nicht möglich, kann der Kunde den Vertrag zum Umzugstermin kostenlos und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Ein Nachweis über den Standortwechsel (z. B. Anmeldebestätigung) ist auf Verlangen vorzulegen.
14. IP-Adressen
GreNet weist dem Kunden im Rahmen der gebuchten Leistung dynamische IP-Adressen zu. Diese können sich bei jeder Einwahl oder in regelmäßigen Abständen ändern. Ein Anspruch auf eine feste (statische) IP-Adresse besteht nur, wenn dieser Dienst ausdrücklich gebucht und im Tarif ausgewiesen ist.
Die zugewiesenen IP-Adressen verbleiben im Eigentum von GreNet bzw. des zuständigen regionalen Internet-Registers (RIPE NCC) und können nach Vertragsende nicht vom Kunden übernommen werden.
15. Pflichten des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, seine Zugangsdaten vertraulich zu behandeln und vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Bei Verlust oder Verdacht auf Missbrauch ist GreNet unverzüglich zu informieren.
Der Kunde darf den Dienst nicht für rechtswidrige Zwecke nutzen, insbesondere nicht zur Verbreitung illegaler Inhalte, zum Versand von Spam, zur Durchführung von Cyberangriffen oder zur Verletzung von Urheber- und anderen Schutzrechten Dritter.
Der Kunde ist für alle von seinem Anschluss ausgehenden Aktivitäten verantwortlich, sofern er den Missbrauch durch Dritte nicht nachweislich nicht zu vertreten hat. Bei Verstößen ist GreNet berechtigt, nach vorheriger Abmahnung den Anschluss zu sperren und den Vertrag außerordentlich zu kündigen.
Änderungen der für die Vertragserfüllung relevanten Kundendaten (insbesondere Anschrift, E-Mail-Adresse und Bankverbindung) sind GreNet unverzüglich mitzuteilen.
16. Haftung
GreNet haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von GreNet oder eines ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen.
Für Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) durch einfache Fahrlässigkeit haftet GreNet der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
Für sonstige Schäden aus einfach fahrlässigen Pflichtverletzungen haftet GreNet nicht. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie für arglistig verschwiegene Mängel bleibt unberührt.
17. Datenschutz
GreNet verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich zur Erfüllung des Vertrages sowie auf gesetzlicher Grundlage. Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung, die Bestandteil des Vertragsverhältnisses ist.
18. Änderungen dieser AGB
GreNet behält sich vor, diese AGB zu ändern. Änderungen werden dem Kunden mindestens einen Monat vor dem geplanten Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Der Kunde hat das Recht, den Vertrag gemäß Ziffer 7 dieser AGB kostenlos zu kündigen, wenn er mit den Änderungen nicht einverstanden ist. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb eines Monats nach Erhalt der Mitteilung, gelten die Änderungen als angenommen. Auf diese Folge wird GreNet in der Änderungsmitteilung ausdrücklich hinweisen.
19. Außergerichtliche Streitbeilegung (§ 68 TKG)
Bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertrag können Verbraucher das Schlichtungsverfahren der Bundesnetzagentur in Anspruch nehmen. Informationen zum Verfahren und die Kontaktdaten der Schlichtungsstelle sind unter www.bundesnetzagentur.de/schlichtung abrufbar.
GreNet ist zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor der Verbraucherschlichtungsstelle bereit. GreNet nimmt am Streitbeilegungsverfahren der Bundesnetzagentur teil (§ 68 Abs. 1 TKG).
Die Europäische Kommission stellt unter ec.europa.eu/consumers/odr eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit. GreNet ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren über diese Plattform weder verpflichtet noch bereit, da das Verfahren der Bundesnetzagentur vorrangig ist.
20. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Gegenüber Verbrauchern mit Wohnsitz in Deutschland ist der Gerichtsstand der allgemeine Wohnsitz des Verbrauchers. Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz der Energie Ziegler GmbH.
21. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die gesetzliche Regelung. Soweit dies für eine Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde, wird der Vertrag insgesamt unwirksam.

